GESCHICHTE

Geschichte vom Buebeschwinget

Die Jugendjahre

Es erscheint untypisch, wenn drei Jünglinge im heranwachsenden Alter von zwölf und sechzehn Jahren einen Buebeschwinget auf die Beine stellen. Man schrieb den 27. September 1953, als die verwegenen Initianten, ein gewisser Anton Steiner, Jahrgang 1941, Alois Schuler, 1937 („Nägeli Wisel“) und der in Handballerkreisen besser bekannte Toni Warth (1937) dem ersten Schwinget zu Gevatter standen. Anno dazumal befand sich der Schwingplatz ennet der Seewenstrasse, also vis-à-vis dem heute noch stehenden Gadenhaus. Mit 15 Teilnehmern, alle aus dem Raume Ingenbohl-Brunnen, genügte ein Sägemehlplatz vollends. Auch spielte eine Ländlermusik auf, die dem Festlein einen urchigen Anstrich verlieh. Wen wundert’s, dass der erste Sieger Anton Steiner hiess … .

Mündlichen Ueberlieferungen zufolge soll der Buebeschwinget in den folgenden Jahren angeblich drei bis vier weitere Male stattgefunden haben. Genaue Angaben hiezu können leider nicht vollständig nachgewiesen werden, und schriftliche Beweisstücke fehlen gänzlich. Mit der Durchführung im Jahre 1958 schritt das Gedeihen der feinen Saat allmählich voran. Es hatte einen einfachen Grund, weshalb erst um mitte Oktober geschwungen wurde: Da am gleichen Sonntag weiter hinten im „Alpenrösli“ Chilbibetrieb herrschte, wollte man die vorbeimarschierenden Leute ans Schwingfest locken.

Es entstand ein Unterbruch, bis 1963 eine weitere Auflage auf dem Programm stand. Von da an begann die kleine Wurzel zu wachsen, denn auch in den folgenden Jahren, bis 1966 schliesslich, der Anlass alljährlich durchgeführt wurde. Die Altersbeschränkung wurde zu dieser Zeit nicht so streng gehandhabt. Die Teilnehmer waren vorwiegend Buben im Oberstufenschulalter. Das Ziel des Schwingets lag darin, die Sprösslinge schon vor dem Aktivalter zu erfassen, und andererseits wollte man unter Gleichaltrigen eine Wettkampfgelegenheit schaffen. In diesen Jahren bildete sich ein kleines OK, dem schon damals Walter Steiner, 1945, vorstand.

Uebernahme durch den Schwingerverband am Mythen

Nach einer weiteren Pause fand der Buebeschwinget 1969 seine Fortsetzung. Der Mythenverband schaltete sich endgültig ein und übernahm die Hauptverantwortung. Da es in jener Zeit nicht möglich war, jüngere als 14jährige bei der Eidg. Schwingerhilfskasse zu versichern, schloss der Mythenverband eigens eine Unfallversicherung auf privater Basis ab. Dank dem gewährten Versicherungsschutz gegenüber den Buben bis zum zehnten Altersjahr fand der Schwinget eine breite Resonanz und wurde letztlich in geordnete Bahnen gelenkt. Ja, es wurden gar in den Schulen Merkblätter ausgeteilt, die die Schüler zum Mitmachen animieren sollten. Aus dem damaligen Zeitungsbericht zitieren wir: „Die organisierenden Aktiven des Schwingerverbandes am Mythen wurden mit einer wahren Anmeldeflut überrascht. Allein aus der näheren Umgebung traten 88 Buben zum Wettkampf an.“

Von da an hatte der Buebeschwinget endgültig festen Fuss gefasst. Bis 1972 wurden die 10- bis 15jährigen Buben zugelassen, die folgenden zwei Jahre beliess man es bei den 9- bis 14jährigen. Bis dahin teilte man die Jungschwinger in zwei Kategorien ein. 1975 sah der fachkundige Zuschauer Jünglinge zwischen dem neunten und 17. Altersjahr, während ein Jahr später zwischen 9- und 16jährigen um Rang und Sieg gekämpft wurde. 1977 entschlossen sich die Verantwortlichen, die 10- bis 15jährigen zuzulassen, und ab 1981 erweiterte man wieder um einen Jahrgang. Diese Altersbeschränkung finden wir heute noch unverändert vor. Seit dem Jahre 1975 werden die Jungschwinger in drei Kategorien eingeteilt.

Der Buebeschwinget in der Mettlen entwickelte sich in all den Jahren zu einem festen Bestandteil im Arbeitsprogramm des Mythenverbandes. Als Treffpunkt für jung und alt aus nah und fern ist der Anlass nicht mehr wegzudenken, und mit dem eingebürgerten Durchführungsdatum an Maria Himmelfahrt (15. August) ist dieser Familienanlass ebenso vorgemerkt wie der Ostermontag für den Frühjahrsschwinget. Hier fanden und finden die Jungschwinger rund um den Schwingplatz ein Umfeld vor, das für die Durchführung prädestiniert ist: Einen Stall mit Tieren, Pferde zum Streicheln, Heu- und Stallduft, Remisen mit allerlei Gerätschaften, Landmaschinen … All dies sind Elemente, um die sich der junge Spross wohl fühlt. Es ist nicht entscheidend, ob am Abend geduscht werden kann oder nicht; vielmehr liefert dies den untrüglichen Beweis dafür, dass für die Jungschwinger neben allem Ehrgeiz zum Schwingen nach wie vor eine grosse Sympathie zum einfachen, volksnahen Tun und Denken vorhanden ist.